Trotz hoher Temperaturen draußen, ein heißes Thema drinnen: die in der Planung befindliche Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes vom 1.11.2020.
Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazu beitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen und eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. – so beginnt die Einführung in das mehr als 70 Seiten umfassende Gebäudeenergiegesetz.
Am 26.06.2023, noch bevor sich die Bundesregierung zur Vorlage des sogenannten „Heizungsgesetzes“ überhaupt einigen konnte, hatte Franz-Josef Wilken zu einem Informationstreffen der „Klaugschnacker“ ins Haus „Die Macher“ eingeladen. Viele – vornehmlich Hauseigentümer – waren gekommen, um den Ausführungen des Architekten und Energieberaters Dipl. Ing. Andreas Walter aus Cloppenburg zu lauschen.
Zunächst berichtete der Referent aus seiner 20jährigen Praxis als Energieberater. Und damals wie heute stehen vor allem die Fragen im Raum „Was ist sinnvoll? Was ist nicht sinnvoll?“ Im Rahmen des Klimagesetzes und der CO2-Neutralität bewegen diese Fragen natürlich jeden Hauseigentümer, sei es als Bewohner der eigenen Immobilie, sei es als Vermieter. „Schon vor 20 Jahren wollten wir ja keine teure Wärme erzeugen, die durch Undichtigkeiten irgendwohin ungenutzt entweicht“, begann der Referent seine Ausführungen. „Klassiker war und ist der offene Kamin.“ Später wurde auch die Thermographie mit Wärmebildkamera eingesetzt, um Schwachstellen am Gebäude zu erkennen und zu beseitigen. „Heute entwickeln wir bei Neubauten sogar ein sogenanntes Nachhaltigkeitszertifikat.“ Aber, da er ja seinen Vortrag bei den „Machern“ doch vornehmlich vor der älteren Generation hielt, wollte sich Walter mehr mit dem Gebäudebestand befassen, denn „selbst die energetische Verbesserung eines fünf Jahre altes Bestandsgebäudes ist heute schon förderfähig.“
Eines voraus: Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes von 2020 setzt auf die energetische Verbesserung der Gebäude; das neue sogenannte „Heizungsgesetz“ soll vor allem den CO2-Ausstoß der Heizungen verringern.
Die anwesenden Hauseigentümer folgten gebannt den Ausführungen des Referenten. Viele von ihnen waren verunsichert, und so war es für sie ganz wichtig zu hören: „Es gibt im Moment keinen Zeitdruck, um tätig zu werden!“ Zunächst müssen Städte und Gemeinden bis 2028 ein Konzept entwickeln, wie die Menschen mit Wärme versorgt werden können. Erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliege, könnten die Hauseigentümer sich für eine Heizungsvariante entscheiden: Fern- oder Nahwärme oder doch eine eigene Heizungsanlage?
„Ab diesem Zeitpunkt gilt jedoch für die eigene Heizung: 65% Prozent des Wärmebedarfs jeden Haushalts – Warmwassser und Heizung – müssen mit CO2-freien Energien erzeugt werden“, so der Referent. Die Umsetzung eines Fern- und Nahwärmenetzes wirft jedoch gerade im ländlichen Raum viele Fragen auf.
Aber wie effizient ist z.B. eine Wärmepumpe in Bestandsgebäuden? Da die Wärmepumpe elektrisch betrieben werde, könnten die Stromkosten schnell teuer werden, meinte Walter. Und sie arbeite zudem nur effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen bis zu 35 Grad, z.B. für eine Fußbodenheizung. „Bei Heizkörpern und auch für das warme Wasser muss die Wärmepumpe mit höheren Temperaturen – teils bis 60 Grad – gefahren werden. Dann muss zudem mehr Fläche geschaffen werden, d.h. mehr oder größere Heizköper müssten installiert werden. Meine Empfehlung: Betrachten Sie Heizung und Warmwassergewinnung getrennt. – Und noch eines: Die ganze Technik ist ziemlich kompliziert und auch störungsanfällig.“ Zudem seien die Kapazitäten von fachkundigen Installateuren sehr begrenzt. Neben den Engpässen bei Lieferzeiten seien das Fachwissen und die Erfahrung der Installateure bei Wärmepumpen noch ausbaufähig.
„Alternativ kann ich in Bestandsgebäuden eine Gasbrennwertanlage mit solarer Unterstützung empfehlen. Sie hat eine ausgereifte Technik mit hohen Wirkungsgraden, die zudem einfach und effizient arbeitet.“
Für jede ältere Immobilie sollte man auf jeden Fall ein eigenes Energiekonzept erarbeiten lassen. Dazu gebe es z.B. bei der Stadt oder beim Landkreis Gutscheine zur Energieberatung, oder man wende sich an die Verbraucherzentralen. „Schauen Sie ins Internet unter www.energie-effizienz-experten.de. Dort finden Sie eine ausgewiesene Beraterliste für eine effektive und geförderte Energieberatung.“ Die Berater würden dann einen individuellen Sanierungsfahrplan für das jeweilige Haus erstellen. Es gehe vor allem auch darum, welche Schritte nach und nach sinnvoll sind. Zum Beispiel solle man zuerst – wo möglich – die Wände dämmen. „Fangen Sie mit einer Hohlwandisolierung an; das ist die erste, preisgünstigste und wirksamste Methode zur Energieeinsparung.“
Eine individuelle Energieberatung verhindere auch Bauschäden, die durch eine gutgemeinte falsche Reihenfolge der Sanierung geschehen kann. „Als Hauseigentümer brauchen sie unbedingt einen Plan!“ Der Referent zeigte auch verschiedene Rechenmodelle zur CO2-Bepreisung auf, die für Eigentümer aber auch für Vermieter wichtig werden. So erläuterte er auch den Aufbau und den Inhalt der wichtigen Energieausweise für Gebäude.
Andreas Walter versuchte den „Betroffenen“ die Angst vor dem, was alles noch auf sie zukommt zu nehmen: „Lassen Sie sich nicht verrückt machen. Lassen Sie sich beraten. Und es gibt für vieles Subventionen und Unterstützungen von staatlicher Seite.“
Zum Schluss noch einmal die bange Frage der Zuhörer: Wie lange können wir uns Zeit lassen? – „Es gibt keine kurzfristigen Grenzsetzungen, um aktiv werden zu müssen, wir müssen erst die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes abwarten!“
Es war ein spannender Vormittag!
Text: Mechtild Ottenjann
Foto: Mechtild Ottenjann
Der Architekt und Energieberater Dipl. Ing. Andreas Walter erläuterte bei den „Klaugschnackern“
das neue Gebäudeenergiegesetz. Rechts der Leiter der Gruppe, Franz-Josef Wilken.